2+2 Warranty

Die Garantieverlängerung wird von der Moteo Deutschland GmbH als kostenlose Zusatzleistung zur normalen Herstellergarantie für alle Neufahrzeuge die ab dem 01.01.2026 bei einem offiziellen Lambretta-Partner gekauft wurden, angeboten. Es gelten die Bedingungen wie in unseren Garantiebedingungen beschrieben.

Betroffene Fahrzeuge

Lambretta Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 offiziell über das offizielle Lambretta Händlernetz verkauft werden, in Deutschland zugelassen sind und nur für private Zwecke genutzt werden (als privat gilt, wer nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeit, seinem Geschäft oder seinem Beruf handelt“. Zum Beispiel: Essenslieferdienste Pizza, Uber Eats usw., Paketzustelldienste, Kuriere aller Art, 2-Rad-Taxis usw.).

Begünstigte

Erst- und Zweiteigentümer des Fahrzeugs, deren Identifikationsdaten auf der Zusatzgarantiebescheinigung angegeben sind. Die Garantie geht auf den neuen Besitzer über, wenn er sich bei einem Lambretta-Vertragshändler registriert.

Garantiedauer

Die verlängerte Garantie gilt für alle Lambrettas ab dem 1. Tag des 25. Monats nach dem Kauf des Neufahrzeuges bei einem offiziellen Lambretta Händler bis zum letzten Tag des 48. Monats (ab Datum der Steuerquittungen/Steuerrechnungen beim Erwerb des Neufahrzeuges) oder bis zum Erreichen einer Gesamtkilometerleistung von 60.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

Für weitere Informationen zu den Deckungen und Ausschlüssen wenden Sie sich bitte an das offizielle Händlenetz von Lambretta oder klicken Sie hier.